Mord soll in der Schweiz nicht mehr verjähren
National- und Ständerat haben sich dafür ausgesprochen, die Verjährung bei Mord abzuschaffen. Im Ständerat fand dieser Kurs am Mittwoch erneut eine Mehrheit.
Die kleine Kammer folgte dabei einer Minderheit ihrer Rechtskommission. Der Entscheid fiel mit 25 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Bereits im März 2025 und im März 2026 hatten beide Räte gleich entschieden.
Ausgelöst wurde der Vorstoss durch eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen aus dem Jahr 2019. Dahinter steht die Überlegung, dass neue DNA-Analysen auch lange nach einer Tat noch Spuren und Beweise sichern können. Heute verjähren Delikte mit möglicher lebenslanger Freiheitsstrafe nach 30 Jahren.
Im Rat war das umstritten. Befürworter verwiesen auf zusätzliche Aufklärungsmöglichkeiten bei alten Fällen. Gegner, darunter Bundesrat Beat Jans, warnten dagegen, eine neue DNA-Spur beweise für sich allein noch keine Täterschaft.




Bitte beachten Sie! Kommentare stammen von Leserinnen und Lesern. Die geäußerten Meinungen müssen nicht der Position der Redaktion entsprechen. NYCT übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt von Lesermeinungen und bittet die Verfasser, die Regeln des Anstands zu wahren, nicht zu nationalem oder rassistischem Hass aufzurufen und Grobheiten zu vermeiden. Denken Sie nach, bevor Sie schreiben. Für Ihre Worte sind Sie selbst verantwortlich! Mit der Veröffentlichung einer Meinung stimmen Sie den Regeln zu! Wird diese Bitte missachtet, behält sich NYCT das Recht vor, dem Nutzer die Kommentarfunktion zu entziehen.